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Kassenärztliche Bundesvereinigung:

25.03.2020 - Angesichts der Infektionsgefahr durch das Coronavirus wird das Mammographie-Screening vorerst ausgesetzt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll am Donnerstag erfolgen.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde die Nutzen-Schaden-Abwägung zwischen einem verschobenen Untersuchungstermin für das Screening einerseits und dem Risiko einer Infektion andererseits neu bewertet.

Die Standorte aller Screening-Einheiten werden zum Ende dieser Woche vorübergehend geschlossen. Bis zum 30. April werden keine Einladungen verschickt. Nach Beendigung der Aussetzung wird der Einladungsversand umgehend nachgeholt.

Frauen, die erst jüngst zur Untersuchung waren und bei denen ein auffälliger Befund festgestellt wurde, erhalten unverändert eine zeitnahe Abklärungsdiagnostik. Frauen mit akut auffälligen Befunden außerhalb des Screenings werden wie bisher kurativ versorgt.

 

Die Maßnahmen im Detail:

  • Die Erstellung von Screening-Mammographien wird ab Montag, 30. März, befristet ausgesetzt. Die Standorte (Mammographie-Einheiten) schließen vorübergehend für diese Funktion.

  • Bis zur Aussetzung erstellte Mammographien werden gemäß dem vorgegebenem Algorithmus befundet. Frauen, bei denen ein auffälliger Befund festgestellt wird, sollen eine Abklärungsdiagnostik innerhalb der vorgegebenen Fristen erhalten.

  • Sollten aufgrund der Pandemie kooperierende Ärzte oder Standorte für veranlasste Leistungen nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind Einzelfallentscheidungen zu treffen.

  • Frauen, die bereits einen Termin erhalten haben, werden angeschrieben und auf die neue Situation aufmerksam gemacht. Die Zentralen Stellen werden ihnen später einen Alternativtermin anbieten. Die Kooperationsgemeinschaft stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung.

  • Bis zum 30. April versenden die Zentralen Stellen keine neuen Einladungen. Nach Beendigung der Aussetzung wird der Einladungsversand umgehend nachgeholt.

 

Beschluss
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26/03/2020 16:05:29